{"id":1058,"date":"2013-10-29T19:09:45","date_gmt":"2013-10-29T18:09:45","guid":{"rendered":"http:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizei.de\/?p=1044"},"modified":"2013-10-29T19:09:45","modified_gmt":"2013-10-29T18:09:45","slug":"gdp-kampagne-klaut-nicht-unsere-zeit-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/?p=1058","title":{"rendered":"GdP-Kampagne:  Klaut nicht  unsere  Zeit"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #000080;\">Liebe Kolleginnen und Kollegen,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"> zu der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung zur \u00c4nderung von Vorschriften f\u00fcr den Dienst zu wechselnden Zeiten wurde bereits informiert.<\/span><\/p>\n<p>Es sind sowohl die Vorschriften der Erschwerniszulagenverordnung (EZUlV), als auch der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) und der Arbeitszeitverordnung (AZV) von den \u00c4nderungen betroffen. Zus\u00e4tzlich gibt es eine Vielzahl von Ger\u00fcchten und \u00f6rtlichen &#8222;\u00dcberlegungen&#8220;, so dass die Verunsicherung bei den Betroffenen umso gr\u00f6\u00dfer ist.<\/p>\n<p>Die Herausforderung f\u00fcr unsere Beh\u00f6rde, gemeinsam mit den Personalr\u00e4ten die zahlreichen unterschiedlichen Dienst-vereinbarungen und Arbeitszeitmodelle, unabh\u00e4ngig von dem, was an Durchf\u00fchrungsbestimmungen tats\u00e4chlich Platz greifen k\u00f6nnte, im Hinblick auf die Anrechenbarkeit von Pausen auf die Arbeitszeiten, sind gro\u00df.<\/p>\n<p><span style=\"color: #800000;\">Die GdP und ihre Personalr\u00e4te sehen es als gegeben an, dass &#8211; unabh\u00e4ngig von Durchf\u00fchrungsbestimmungen &#8211; die Grundlagen f\u00fcr die Anrechenbarkeit von Pausen auf die Arbeitszeit im operativen Dienstbetrieb gegeben sind.<\/span><\/p>\n<p><em><strong>Die von den Besch\u00e4ftigten im Schichtdienst get\u00e4tigten Pausen sind ausdr\u00fccklich keine Ruhepausen.<\/strong> <\/em><\/p>\n<p>Diese w\u00e4re tats\u00e4chlich und mit dem bestehenden Personal unm\u00f6glich. Der Dienstbetrieb m\u00fcsste in vielen Bereichen v\u00f6llig umgestaltet werden. Da die Besch\u00e4ftigten defacto keine Ruhepausen machen k\u00f6nnen, sind die Pausen als Arbeitszeit anzurechnen.<\/p>\n<p>Nur wenn ein Beamter keinen Dienst leistet und sich auch nicht daf\u00fcr bereithalten muss, sind die Kriterien einer Ruhepause erf\u00fcllt. Immer dann, wenn sich die Beamten in den Pausen zur Dienst-leistung bereithalten m\u00fcssen, ist <strong>wie bisher<\/strong> nur noch von einer Pause &#8211; nicht aber von einer Ruhepause &#8211; gesprochen. Wir sehen es als sachgerecht an, sich w\u00e4hrend der Pause bereithalten zu m\u00fcssen, um beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen den dienstlichen Erfordernissen Rechnung tragen zu k\u00f6nnen. Aus dieser Einschr\u00e4nkung der individuellen Dispositionsgewalt ergibt sich, dass Pausen \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrer L\u00e4nge \u2013 immer dann auf die Arbeitszeit anzurechnen sind, wenn sich Beamte in diesen Pausen an einem r\u00e4umlich konkretisierten Ort zur Dienstleistung bereithalten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Ob und in wie weit die Dienststellen unsere Argumente anerkennen ggf. die Frage der Auslegung einer G\u00fcnstigkeitsregelung zufriedenstellend beantworten kann derzeit nicht gesagt werden.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon wird es zahlreiche \u00dcberlegungen geben, in wie weit Arbeitsschutzrichtlinien neu bewertet werden m\u00fcssen, auch im Hinblick auf die Anwendung der Arbeitsst\u00e4ttenrichtlinie und die Einrichtung von &#8222;Ruhepausenr\u00e4umen&#8220;.<\/p>\n<p>Ein zus\u00e4tzliches Augenmerk wollen wir auf die Richtlinie 2003\/88\/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 4.November 2003 richten. Bereits hier wurde \u00fcber bestimmt Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ausgef\u00fchrt. So sind beispielsweise in Kapitel 5 dieser Richtlinie Abweichungen und Ausnahmen definiert.<\/p>\n<p>Wir sind der Auffassung, dass auch Dienststellen der Bundes-polizei \u2013 mit allen ihren ung\u00fcnstigen Rahmenbedingungen \u2013 darunter generell subsummiert werden k\u00f6nnten<\/p>\n<p>Wir wollen daher nochmals am Beispiel unserer Dienststellen an die vielf\u00e4ltigen und speziellen erschwerenden Rahmenbedingungen erinnern, die uns allen zur Gen\u00fcge bekannt sind.<br \/>\n<strong>Unsere GdP-Initiative an die Verantwortlichen wurde in diesem Sinne auf den Weg gebracht.<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Wir stellen daher nochmals klar, dass diese \u00c4nderungen nicht das Werk der Gewerkschaften oder Personalvertretungen darstellen und auch nicht unsere Forderungen abschlie\u00dfend beinhalten. Daher werden wir alles Erdenkliche tun, um weitere Erschwernisse abzuwenden!<\/span><\/p>\n<p><strong>Verantwortlich ist einzig und alleine der Verordnungsgeber &#8211; das Bundeskabinett.<\/strong><\/p>\n<p>Deshalb starteten wir als Bezirk Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auch eine Kampagne gegen die Verschlechter-ungen bez\u00fcglich Zusatzurlaub und Ruhepausen im Zusammenhang mit Dienst zu wechselnden Zeiten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ein Petition an Bundesinnenminister Friedrich lautet:<\/span><\/strong><br \/>\n\u201eLehrgang, Urlaub oder Krankheit d\u00fcrfen nicht zu K\u00fcrzungen des Zusatzurlaubsanspruchs bei Dienst zu wechselnden Zeiten f\u00fchren; &#8211; keine Nichtanrechnung von Ruhepausen wegen Lehrgang, Urlaub oder Krankheit bei Dienst zu wechselnden Zeiten. Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben Verbesserungen f\u00fcr Schicht- und Einsatzdienst leistende Beamte als Ausgleich f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung der Lebensarbeitszeit und die damit verbundene gestiegene Belastung versprochen. Sorgen Sie daf\u00fcr, dass dieser Ausgleich nicht durch die Hintert\u00fcr wieder ausgehebelt wird.<\/p>\n<p><span style=\"color: #3366ff;\">Der Zusatzurlaubsanspruch und die Ruhepausenanrechnung darf nicht wegen Lehrgang, Urlaub oder Krankheit verk\u00fcrzt werden!\u201c<\/span><\/p>\n<p>Unter<br \/>\n<a href=\"http:\/\/chn.ge\/1bl5VEO\" target=\"_blank\">http:\/\/chn.ge\/1bl5VEO<\/a><br \/>\nkann die Petition unterzeichnet werden.<\/p>\n<p>Wir m\u00f6chten euch bitten, euch auch der Onlinepetition umgehend anzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich verteilen wir Postkarten. Wir bitten euch diese zu unterschreiben und uns zur\u00fcckzugeben. Wir leiten sie weiter.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizei.de\/wp-content\/uploads\/2013\/10\/Bild2.jpg\" target=\"_blank\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-1045 alignnone\" alt=\"Bild2\" src=\"http:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizei.de\/wp-content\/uploads\/2013\/10\/Bild2-210x300.jpg\" width=\"210\" height=\"300\" \/><\/a><\/p>\n<p>Roland Voss<\/p>\n<p>( Vorsitzender GdP -Direktionsgruppe)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>als PDF: \u00a0<a href=\"http:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizei.de\/wp-content\/uploads\/2013\/10\/Pausen_DG_Okt_2013.pdf\" target=\"_blank\">GdP Aushang:\u00a0Klaut nicht \u00a0unsere \u00a0Zeit<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung zur \u00c4nderung von Vorschriften f\u00fcr den Dienst zu wechselnden Zeiten wurde bereits informiert. 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