{"id":1689,"date":"2017-03-30T18:00:39","date_gmt":"2017-03-30T16:00:39","guid":{"rendered":"http:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/?p=1689"},"modified":"2017-03-31T07:31:05","modified_gmt":"2017-03-31T05:31:05","slug":"gdp-erfolgreich-bundeskabinett-beschliesst-aenderungen-der-ezulv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/?p=1689","title":{"rendered":"GdP erfolgreich: Bundeskabinett beschlie\u00dft \u00c4nderungen der EZulV"},"content":{"rendered":"<p>Die am 29. M\u00e4rz 2017 vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung der Er-schwerniszulagenverordnung (EZulV) sieht sowohl eine Erh\u00f6hung der Zulage bei bereits bestehenden Regelungen als auch die Aufnahme weiterer ausgleichw\u00fcrdiger Erschwernistatbest\u00e4nde vor. Damit kommt das Bundeskabinett nun endlich langj\u00e4hrigen Forderungen der GdP nach. Bereits Ende Januar hatten wir gemeinsam mit dem DGB eine umfassende <a href=\"http:\/\/www.gdpbundespolizei.de\/wp-content\/uploads\/2017\/02\/2017-01-31-STN-DGB-11.-%C3%84ndVOEZulV.pdf\" target=\"_blank\">Stellungnahme zum Gesetzentwurf<\/a> eingebracht und uns auch pers\u00f6nlich beim <a href=\"http:\/\/www.gdpbundespolizei.de\/2017\/02\/gdp-diskutiert-mit-bundesinnenministerium-ueber-bessere-erschwerniszulagen\/\" target=\"_blank\">Beteiligungsgespr\u00e4ch der Spitzenorganisationen<\/a> im Februar noch f\u00fcr weitere Anpassungen des Ge-setzesentwurfs stark gemacht.<\/p>\n<p>Die monatlichen Zulagen f\u00fcr bestehende Verwendungen sollen laut Beschluss wie folgt angepasst werden:<\/p>\n<p># GSG 9 der Bundespolizei: 500 \u20ac statt bisher 400 \u20ac<\/p>\n<p># Zollfahndungsdienst in der Zentralen Unterst\u00fctzungsgruppe Zoll: 469 \u20ac statt bisher 375 \u20ac<\/p>\n<p># Zollfahndungsdienst in einer Observationseinheit Zoll, in einem Mobilen Einsatzkommando des Bundeskriminalamtes oder in einem Personenschutzkommando, das f\u00fcr Personenschutzaufgaben in ausl\u00e4ndischen Einsatzgebieten mit sehr hohen oder extremen Belastungen nach \u00a7 3 Abs. 1 Nr. 5 o. 6 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung eingerichtet ist: 375\u00a0\u20ac statt bisher 300 \u20ac<\/p>\n<p># Flugsicherheitsbegleiter der Bundespolizei an Bord deutscher Luftfahrzeuge oder als Verdeckter Ermittler unter einer verliehenen, auf Dauer angelegten ver\u00e4nderten Identit\u00e4t: 325\u00a0\u20ac statt bisher 260 \u20ac<\/p>\n<p># in einer Mobilen Fahndungseinheit in der Bundespolizei, als Tatbeobachter in einer Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft in der Bundespolizei, als \u00fcberwiegend im Au\u00dfendienst eingesetzte Observationskraft bei den Sicherheitsdiensten des Bundes oder als \u00fcberwiegend im Au\u00dfendienst zur verdeckten Einsatz- und Ermittlungsunterst\u00fctzung eingesetzter Operativtechniker bei den Sicherheitsdiensten des Bundes sowie bei den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes: 188 \u20ac statt bisher 150 \u20ac<span id=\"more-12824\"><\/span><\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird ein neuer \u00a7 17 Zulage f\u00fcr T\u00e4tigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenst\u00e4nden\u201c geschaffen. \u201eDie Zulage betr\u00e4gt 11,10 Euro f\u00fcr jeden Tag, an dem eine T\u00e4tigkeit nach Absatz 1 ausge\u00fcbt wird, h\u00f6chstens jedoch 111 Euro monatlich.\u201c Damit wurde zwar eine langj\u00e4hrige GdP-Forderung f\u00fcr eine Zulage f\u00fcr diese T\u00e4tigkeiten umgesetzt, allerdings ist die faktische Begrenzung auf 10 Tage im Monat nicht nachvollziehbar und inakzeptabel. Schlie\u00dflich ist die T\u00e4tigkeit an Tag 11 nicht minder belastend als an den Tagen zuvor.<\/p>\n<p>Auch in einigen anderen Punkten besteht noch Verbesserungsbedarf: So ist die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises um Angeh\u00f6rige der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten plus der Bundespolizei (BFE+) ein richtiger Schritt. Zudem sollten aber Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE), die nicht unter \u00a7 22 Abs. 2 Nr. 5 EZulV fallen, ebenfalls Anspruch auf eine solche Zulage haben. Schlie\u00dflich \u00fcben die KollegInnen von BFE+ und BFE in der Regel gemeinsam Dienst aus. Stellt nun das Bundesministerium des Innern fest, dass die BFE+ <em>\u201edurchg\u00e4ngig mit herausgehobenen und besonders gefahrgeneigten T\u00e4tigkeiten betrauten\u201c<\/em> sind, gilt dies im Umkehrschluss auch f\u00fcr die BFE. Um die dar\u00fcber hinausgehenden Erschwernisse eines (nicht t\u00e4glichen) Einsatzes der BFE+ im Falle eines Anti-Terror-Einsatzes abzugelten, k\u00e4me ein gestufter Zuschlag in Betracht.<\/p>\n<p>Aufzunehmen in den Kreis der Zulagenberechtigten sind zudem die internationalen Einsatzeinheiten (IEE). \u00c4hnlich der T\u00e4tigkeit der GSG 9 und der BFE+-Einheiten zeichnet sich deren Einsatz dadurch aus, dass die Kr\u00e4fte stets auf sofortige Weisung ihren Dienst auch im Ausland verrichten m\u00fcssen und jederzeit auf sie R\u00fcckgriff genommen werden kann. Dieser Wechsel von In- und Auslandsverwendung spiegelt sich besoldungsrechtlich bislang nicht ausreichend wieder.<\/p>\n<p>K\u00fcnftig sollen \u00fcberwiegend im Au\u00dfendienst zur verdeckten Einsatz- und Ermittlungsunterst\u00fctzung eingesetzte OperativtechnikerInnen eine Zulage i. H. v. 150 Euro monatlich bekommen. Eine Verwendung finde laut Verordnungsbegr\u00fcndung dann \u00fcberwiegend im Au\u00dfendienst statt, wenn die bzw. der Betroffene mindestens 80 % im Au\u00dfendienst t\u00e4tig ist. Diese Grenze erachten wir zum einen als zu hoch an. Zum anderen legt der Begriff \u201e\u00fcberwiegend\u201c eine solch hohe Grenze auch nicht nahe. Im Sprachgebrauch wird darunter ein weitaus niedrigerer Wert verstanden.<\/p>\n<p>Auch die Bed\u00fcrfnisse der Kolleginnen und Kollegen der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften, der Personenschutzkommandos und der Krisen-SicherheitsbeamtInnen an Auslandsvertretungen und anderer operativer Bereiche finden noch keine Ber\u00fccksichtigung. Die GdP Bundespolizei hat daher bereits zust\u00e4ndigen Parlamentarier im Deutschen Bundestag angeschrieben und dringend um Nachbesserung gebeten. Gegen\u00fcber der GdP hat das Bundesinnenministerium zugesagt, in einem zweiten Schritt noch vor Ende des Jahres auch eine L\u00f6sung f\u00fcr diese Gruppen umsetzen zu wollen.<\/p>\n<p><a class=\"a2a_dd addtoany_share_save\" href=\"https:\/\/www.addtoany.com\/share#url=http%3A%2F%2Fwww.gdpbundespolizei.de%2F2017%2F03%2Fgdp-erfolgreich-bundeskabinett-beschliesst-aenderungen-der-ezulv%2F&amp;title=GdP%20erfolgreich%3A%20Bundeskabinett%20beschlie%C3%9Ft%20%C3%84nderungen%20der%20EZulV\">&#8230;<\/a><br \/>\nSource: RSS aus GdP Bundespolizei<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die am 29. M\u00e4rz 2017 vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung der Er-schwerniszulagenverordnung (EZulV) sieht sowohl eine Erh\u00f6hung der Zulage bei bereits bestehenden Regelungen als auch die Aufnahme weiterer ausgleichw\u00fcrdiger Erschwernistatbest\u00e4nde vor. Damit kommt das Bundeskabinett nun endlich langj\u00e4hrigen Forderungen der GdP nach. 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