{"id":760,"date":"2006-01-07T10:02:31","date_gmt":"2006-01-07T08:02:31","guid":{"rendered":"http:\/\/kg-saarland.gdp-bundespolizei.de\/2008\/07\/07\/reinigung-von-dienstkleidung\/"},"modified":"2006-01-07T10:02:31","modified_gmt":"2006-01-07T08:02:31","slug":"reinigung-von-dienstkleidung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/?p=760","title":{"rendered":"Reinigung von Dienstkleidung"},"content":{"rendered":"<p>Werbungskosten: Reinigung von Dienstkleidung<br \/>\nAuf Grund von zahlreichen Anfragen bez\u00fcglich der Absetzbarkeit von Reinigungskosten f\u00fcr Dienstkleidung in der h\u00e4uslichen Waschmaschine geben wir nachfolgendes BFH Urteil<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\n(BFH vom 29.06.1993, BStBI. 1993 II 5. 837 und 838) bekannt:<br \/>\nWer typische Berufskleidung (Uniformteile) zu Hause in der privaten Waschmaschine w\u00e4scht, kann diese Reinigungskosten steuerlich geltend machen. Und diese Kosten d\u00fcrfen sogar gesch\u00e4tzt werden, denn abzugsf\u00e4hig sind die unmittelbaren Kosten des Waschvorganges f\u00fcr Wasser, Strom, Wasch- und Sp\u00fclmittel und zus\u00e4tzlich auch die Aufwendungen in Form der Abnutzung der Waschmaschine und f\u00fcr deren Instandhaltung und Wartung. Hinzu kommen auch die Kosten f\u00fcr maschinelles Trocknen und B\u00fcgeln der W\u00e4sche. Die Sch\u00e4tzung der Kosten f\u00fcr die h\u00e4usliche W\u00e4sche der typischen Berufskleidung darf anhand repr\u00e4sentativer Daten von Verbraucherverb\u00e4nden oder Herstellern erfolgen.<br \/>\nDie Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverb\u00e4nde e. V. in Bonn hat zuletzt im Januar 2000 vom Institut f\u00fcr angewandte Verbraucherforschung statisitische Werte f\u00fcr die W\u00e4schepflege im privaten Haushalt ermitteln lassen und hieraus f\u00fcr die unterschiedlichen Haushaltsgr\u00f6\u00dfen die Kosten errechnet. Die damaligen DM-Betr\u00e4ge wurden entsprechend der Berechnungsformel (1 Euro = 1,95583 DM) in Euro umgerechnet.<br \/>\nDabei wurde unter anderem auf Basis eines Waschganges eines 2-Personen-Haushaltes mit einer F\u00fcllmenge von 5 kg ermittelt:<br \/>\n&#8211; f\u00fcr Kochw\u00e4sche (90\u00b0) EUR 2,50 (entspricht 0,50 EUR\/kg)<br \/>\n&#8211; f\u00fcr Buntw\u00e4sche (60\u00b0) EUR 2,40 (entspricht 0,48 EUR\/kg)<br \/>\n&#8211; f\u00fcr Pflegeleicht-W\u00e4sche EUR 1,50 (auf der Basis von 2,5 kg pro Waschgang;<br \/>\nentspricht 0,60 EUR\/kg).<br \/>\nGegen\u00fcber dem Finanzamt sollte die Menge an Berufskleidung glaubhaft gemacht werden, die im Laufe eines Jahres zu waschen war. Es gilt zu \u00fcberlegen, wie oft im Laufe des Jahres die Diensthemden, Blusen, R\u00f6cke, Pullover, Hosen u. \u00e4. gewechselt wurden. Beispielsweise mindestens ein Hemd je Arbeitstag. Hierbei sollte die W\u00e4sche gedanklich nach Koch-, Bunt- und Pflegeleichtw\u00e4sche sortiert werden.<br \/>\nAuch muss bestimmt werden, wieviele Waschmaschineng\u00e4nge erforderlich sind, um die Menge an Berufskleidung zu bew\u00e4ltigen. Wieviele Hemden passen in eine Waschtrommel? Hier haben z. B. Kasseler Finanzrichter ihrer Sachkenntnis in einem Urteil Ausdruck verliehen (Hessisches FG vom 03.08.1988, EFG 1989 S. 173). Auszug: \u201cAufgrund der Sachkunde einzelner Senatsmitglieder aus dem eigenen Haushalt k\u00f6nnen sechs Hemden in einem Waschgang gewaschen werden.\u201d Da den Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei i. d. R. maximal 5 Hemden dienstlich zur Verf\u00fcgung gestellt werden, ist auch entsprechend h\u00e4ufiger ein Waschgang erforderlich.<br \/>\n________________________________________<br \/>\nDie auf einem durchschnittlichen Schichtdienstplan (73 Schichtfolgen) einer Bundespolizeiinspektion (BPOLI) basierende folgende Beispielrechnung k\u00f6nnte somit f\u00fcr Polizeibeamtinnen und -beamte folgendes ergeben. Hierbei wurde angenommen, dass jeweils nach Ende einer Schichtfolge ein (Hemden)Waschgang erfolgt.<br \/>\nWaschg\u00e4nge f\u00fcr Pflegeleicht-W\u00e4sche (bspw. Pullover) wurden so angenommen, dass in jeder Woche mindestens ein frischer Pullover zur Verf\u00fcgung steht.<br \/>\nSomit ergeben sich unter Ber\u00fccksichtigung der Inanspruchnahme von vier Wochen Jahresurlaub f\u00fcr die Reinigung der Hemden 67 und f\u00fcr Pullover 50 Waschg\u00e4nge<br \/>\n67 x 60\u00b0 \u00e1 EUR 2,50 = EUR 167,50<br \/>\n50 x \u00e1 EUR 1,50 = EUR 75,00<br \/>\nund zus\u00e4tzlich f\u00fcr das Waschen des Mehrzweckanzuges (nach Einsch\u00e4tzung der Bezirksgruppe Bundespolizei West) ca.<br \/>\n20 x 60\u00b0 \u00e1 EUR 2,50 = EUR 50,00<br \/>\nHinzu kommen, wie bereits oben ausgef\u00fchrt, zum Einen die Aufwendungen f\u00fcr maschinelles Trocknen (nicht f\u00fcr die wollenen Pullover):<br \/>\nbei Verwendung eines Ablufttrockner (0,26 EUR\/kg)<br \/>\n87 x \u00e1 EUR 1,30 = EUR 113,10<br \/>\nbei Verwendung eines Kondenstrockners (0,34 EUR\/kg)<br \/>\n87 x \u00e1 EUR 1,70 = EUR 147,90<br \/>\nund das B\u00fcgeln der W\u00e4sche (0,05 EUR\/kg)<br \/>\n87 x \u00e1 EUR 0,25 = EUR 21,75<br \/>\nIn der Steuererkl\u00e4rung k\u00f6nnen somit bis zu 462,15 Euro steuerlich geltend gemacht werden!<br \/>\nDie oben durchgef\u00fchrte Berechnung ist lediglich eine Beispielrechnung f\u00fcr die h\u00e4usliche Reinigung von Dienstbekleidung. Selbstverst\u00e4ndlich sollten die obigen Ausf\u00fchrungen individuell \u00fcberpr\u00fcft werden, da Abweichungen durchaus m\u00f6glich sind.<br \/>\n________________________________________<br \/>\nOftmals st\u00f6\u00dft man bei den Finanz\u00e4mtern auf Widerstand in der Form, dass die Finanzbeamten Reinigungskosten von maximal 102,- Euro anerkennen wollen. Hierzu berufen sich die Finanz\u00e4mter auf ein Urteil des Finanzgerichtes M\u00fcnster (FG M\u00fcnster vom 19.02.2002, EFG 2002 S. 670). Hierbei wurden einem Polizisten einer Einsatzhundertschaft lediglich 80 Waschg\u00e4nge pro Jahr anerkannt. Zudem hatten die Richter f\u00fcr die Kostenberechnung lediglich einen 4-Personen-Haushalt zu Grunde gelegt, der eine deutlich geringere Geltendmachung der Reinigungskosten erm\u00f6glicht. Mit dieser Argumentation sollte man sich nicht zufrieden geben und unter Hinweis auf die tats\u00e4chlichen Gegebenheiten ggf. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.<br \/>\n________________________________________<br \/>\nChemische Reinigung, Reparatur und Verlust von Dienstbekleidung<br \/>\nDaneben k\u00f6nnen Aufwendungen f\u00fcr chemische Reinigungen gegen Nachweis zus\u00e4tzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.<br \/>\nReparaturen besch\u00e4digter Dienstbekleidung sind gegen Nachweis ebenfalls als Werbungskosten absetzbar. Ist eine Reparatur nicht mehr m\u00f6glich (z. B. bei Verlust) oder nicht mehr sinnvoll, gilt dies auch f\u00fcr Aufwendungen f\u00fcr Ersatzbeschaffungen (BFH-Urteil vom 29.06.1993 &#8211; BStBl 1993 II S. 837).<br \/>\nMitglieder der Gewerkschaft der Polizei haben bei Verlust dienstlicher Bekleidung in der Regel einen Eigenanteil von bis zu 50,- Euro pro Einzelfall zu leisten. Auch dieser Eigenanteil ist als Werbungskosten geltend zu machen.<br \/>\n________________________________________<br \/>\nF\u00fcr Beamte, die \u00fcber die Kleiderkasse ihre Dienstbekleidung beziehen gilt:<br \/>\nDer von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu leistende Grundbeitrag (wird sp\u00e4ter beim Kauf von Dienstkleidung angerechnet) ist nicht schon bei der Einzahlung als Werbungskosten anzusetzen, sondern erst dann, wenn mit dem Guthaben und etwaigen Zuzahlungen tats\u00e4chlich Berufsbekleidung gekauft wird (Finanzgericht Niedersachsen vom 21.08.1991, EFG 1992 S. 188; OFD D\u00fcsseldorf vom 07.03.1988, S. 2525 A-St 121, TOP 8.2).<br \/>\nDrucken<br \/>\n\u2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werbungskosten: Reinigung von Dienstkleidung Auf Grund von zahlreichen Anfragen bez\u00fcglich der Absetzbarkeit von Reinigungskosten f\u00fcr Dienstkleidung in der h\u00e4uslichen Waschmaschine geben wir nachfolgendes BFH Urteil<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[10,11,14,1],"tags":[],"class_list":["post-760","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-archiv","category-infothek","category-uncategorized"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/760","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=760"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/760\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=760"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=760"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kg-saarland.gdpbundespolizeikoblenz.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=760"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}