Roland Voss: GPR der BPOLD Koblenz erzielt vor dem Verwaltungsgericht richtungweisendes Urteil zum Schutze der Beschäftigten gegen Überforderung.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen mit Datum vom 07.10.2010 hat das VG Mainz (Az.: 2 L 815/10.MZ) dem Antrag des GPR der BPOLD Koblenz entsprochen und sogar im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden. Der GPR der BPOLD Koblenz hat in einer ganz zentralen Frage die Beteiligung der Personalvertretung beantragt. Der GPR WeiterlesenRoland Voss: GPR der BPOLD Koblenz erzielt vor dem Verwaltungsgericht richtungweisendes Urteil zum Schutze der Beschäftigten gegen Überforderung.