Geplante Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes

Anhörungsgespräch-Bundesbesoldungs-und-–versorgungsanpassungsgesetzes_webAm 14. Mai 2014 fand im BMI das Anhörungsgespräch zum Entwurf eines Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes statt. Nach diesem soll es zu einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme der Tarifergebnisse für die bei Bund und Kommunen Beschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes kommen.

Bei dem Gespräch nahmen für die GdP der Bundesvorsitzende Oliver Malchow und für den Bezirk das Vorstandsmitglied Karlfred Hofgesang und die Justiziarin Simone Kumor teil. Nach einer kurzen Erläuterung der Ziele und Beweggründe durch den Verhandlungsleiter Dr. Fietz bekamen die Spitzenorganisationen und deren Einzelgewerkschaften die Möglichkeit sich generell zu dem Entwurf zu äußern. Allen gemeinsam war, dass der Entwurf, mit der dem Tarifergebnis entsprechenden Erhöhung, grundsätzlich begrüßt wurde.

Als Gewerkschaft der Polizei haben wir jedoch, unterstützt vom DGB, auf einige Missstände hingewiesen. So wurde von uns, wie bereits angekündigt, kritisiert, dass es durch die Versorgungsrücklagenbildung nach § 14 a BBesG um jeweils 0,2 % zu einer Besoldungs-, und Versorgungsabsenkung kommt, die wir nicht mehr als gerechtfertigt ansehen. Wir machten ausdrücklich darauf aufmerksam, dass durch diese Regelung eine wirkliche wirkungsgleiche Übernahme nicht stattfindet.

Die bisher nicht im Entwurf zu findende Anpassung des § 5 I Erholungsurlaubsverordnung mit der Maßgabe „30 Tage Urlaub für jeden“ wird nach Aussage des Ministeriums alsbald nachgeholt. Ebenso wird die Abschlagszahlung voraussichtlich im Herbst vorgenommen.

Über die Einführung der 39 Stunden Woche für Beamtinnen und Beamte und die damit einhergehenden Reduzierung der Arbeitszeit konnte leider kein Einvernehmen erzielt werden. Man verabredete sich jedoch darauf, auf anderer Ebene bzw. im Rahmen einer anderen Anhörung zu diesem Thema erneut ins Gespräch zu kommen.

Letztendlich bleibt festzuhalten, dass wir für die Beamtinnen und Beamten im Wesentlichen ein gutes Ergebnis erzielen konnten. Die einheitliche Regelung für den Erholungsurlaub wurde zugesagt jedoch in Sachen Arbeitszeit werden wir noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen.

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