Coronavirus: Arbeitsbefreiung zur Kinderbetreuung — Regelungen für Bundespolizei, Zoll und BAG –
Schulen und Kindertagesstätten sind derzeit als Reaktion auf die fortschreitende Ausbreitung von COVID-19 in ganz Deutschland meist bis zum Beginn der Osterferien flächendeckend geschlossen. Damit stehen Eltern vor der Frage, wie sie ihre Kinder betreuen und gleichzeitig ihrem Beruf nachkommen sollen – ganz besonders auch dann, wenn sie in einem systemrelevanten Beruf wie bei der Bundespolizei, dem Zoll und der Güterverkehrspolizei tätig sind.
Coronavirus: Arbeitsbefreiung zur Kinderbetreuung — Regelungen für Bundespolizei, Zoll und BAG —