PEK – Wie geht es weiter?

Das PEK – also die Rahmenkonzeption zur Personalentwicklung in der Bundespolizei – befindet sich auf der Zielgeraden. Derzeit findet das personalrätliche Stellungnahmeverfahren hierzu statt.

Nach unseren Informationen soll das neue PEK Mitte des Jahres in Kraft treten. Dieses wäre sinnvoll. Warum? Weil es notwendig ist, dass vor den nächsten bundesweiten Stellenausschreibungen Verbindlichkeiten besteht.

Besonders die Ziffer 9.1.2.3 im Blick!

Dabei haben wir besonders im Blick, dass das derzeit gültige PEK ja lediglich in einem Punkt exzessiv gelebt wurde: mit den Verwendungsbausteinen des gehobenen Dienstes nach Ziffer 9.1.2.3. Und genau diese sollen erheblich reduziert werden bzw. wegfallen. Für einen Dienstposten der Endbewertung A 12 wird kein Verwendungsbaustein mehr erforderlich sein, für die Endbewertung A 13g und A 13g (Z) bedarf es zukünftig zweier vorheriger Verwendungen, welche allerdings auch nicht mehr geclustert sind, sondern sich rein auf eine Dienstposten- oder Funktionsübertragung beziehen. Damit soll auch die Bewerbungsentscheidung erleichtert werden, damit eben nicht mehr für das „Punktesammeln“, sondern für die Wunschverwendung Bewerbungen abgegeben werden können.

Entwurf muss noch in einigen Punkten ausgestaltet werden
Wer sich den Entwurf der Rahmenkonzeption angesehen hat, wird auch feststellen, dass diese nicht alles festschreibt, sondern eben einen Rahmen vorgibt, den es noch in einigen Punkten auszugestalten gilt. So wird an mehreren Stellen das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) unter Beteiligung des Bezirkspersonalrates (BPR) aufgefordert, Näheres zu regeln. Das Bundesministerium des Innern (BMI) sagte zu, dass vor Inkraftsetzung alle Konzepte zumindest im Entwurf vorliegen, so dass an den Details gefeilt werden kann. Hierzu hat das BPOLP dem BMI eine verbindliche Timeline vorgelegt.

Schritt 1
Zur Umsetzung finden deshalb schon heute erste Arbeitsgespräche auf Ebene des BPOLP auch mit dem BPR statt. In erster Linie sollen bis zur Inkraftsetzung der Rahmenkonzeption PEK auch die folgenden Dokumente fertiggestellt sein:

  • Anpassung des Leitfadens zu Stellenbesetzung
  • Definitionen und Erläuterungen
  • Verfügung zu den Ausnahmen von bundesweiten Stellenausschreibungen
  • Verfügung zu Umsetzungsbewerberinnen und -bewerbern
  • Verfügung zu Kriterien zur Verteilung der Erstverwendungen (BPOLAK)
  • Anforderungsprofile

Zeitgleich sollen mit Inkraftsetzung auch Alt-Verfügungen aufgehoben werden.

Schritt 2
In einem zweiten Schritt werden die Konzepte Personalentwicklungsgespräche, Mentoring und Jobsharing erstellt, welche dann zeitnah zur Inkraftsetzung des PEK ebenfalls Wirkung entfalten sollen.

Schritt 3
Und in einem dritten Schritt werden noch die Konzepte Spezialverwendungen, Förderung und Qualifizierung Tarifbeschäftigte (sofern nicht Bestandteil einer separaten Dienstvereinbarung auf Ebene BHPR und BMI), Fachkräfte und zum Wissenstransfer durch die Behörde erarbeitet und mit der Personalvertretung abgestimmt. Das Ziel ist formuliert, diese Arbeiten bis Ende Oktober abzuschließen.

Es gibt noch viel zu tun
Es gibt also noch viel zu tun und auch die im Mai zu wählenden Personalvertretungen müssen sich noch sehr intensiv mit Detailfragen auseinandersetzen, denn schließlich geht es um eure Entwicklung in unserer Bundespolizei. Auch ein Grund für euch, eure Stimme bei der Personalratswahl vom 13. bis 15. Mai für die Liste 1 der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei | Zoll abzugeben!

Flugblatt zum Ausdrucken