- Anpassung des Leitfadens zu Stellenbesetzung
- Definitionen und Erläuterungen
- Verfügung zu den Ausnahmen von bundesweiten Stellenausschreibungen
- Verfügung zu Umsetzungsbewerberinnen und -bewerbern
- Verfügung zu Kriterien zur Verteilung der Erstverwendungen (BPOLAK)
- Anforderungsprofile
Zeitgleich sollen mit Inkraftsetzung auch Alt-Verfügungen aufgehoben werden.
Schritt 2
In einem zweiten Schritt werden die Konzepte Personalentwicklungsgespräche, Mentoring und Jobsharing erstellt, welche dann zeitnah zur Inkraftsetzung des PEK ebenfalls Wirkung entfalten sollen.
Schritt 3
Und in einem dritten Schritt werden noch die Konzepte Spezialverwendungen, Förderung und Qualifizierung Tarifbeschäftigte (sofern nicht Bestandteil einer separaten Dienstvereinbarung auf Ebene BHPR und BMI), Fachkräfte und zum Wissenstransfer durch die Behörde erarbeitet und mit der Personalvertretung abgestimmt. Das Ziel ist formuliert, diese Arbeiten bis Ende Oktober abzuschließen.
Es gibt noch viel zu tun
Es gibt also noch viel zu tun und auch die im Mai zu wählenden Personalvertretungen müssen sich noch sehr intensiv mit Detailfragen auseinandersetzen, denn schließlich geht es um eure Entwicklung in unserer Bundespolizei. Auch ein Grund für euch, eure Stimme bei der Personalratswahl vom 13. bis 15. Mai für die Liste 1 der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei | Zoll abzugeben!