Spende für die Bundespolizei-Stiftung übergeben
Im Nachgang zum letztjährigen 25. internationalen Polizei-Golf-Cup, übergab Sascha Vogt die letzte noch ausstehende Spende in Höhe von 1.750 Euro an die Bundespolizeistiftung. Der Polizei-Golf-Cup fand im Juli 2023 zum 25. Mal statt. Die BPOLI Saarbrücken war gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Veranstalter. Die Schirmherrschaft hatte der saarländische Innenminister, Reinhold Jost, übernommen. Es nahmen ca. 150 Spielerinnen und Spieler zahlreicher Polizeibehörden aus dem In- und Ausland und der BPOLI Saarbrücken teil. Durch die Veranstaltung wurde es möglich, dass mildtätige Organisationen unterstütz werden konnten. Insgesamt konnten bereits drei Organisationen im Saarland, nämlich der Kältebuss e.V., das Ronald McDonald Haus in Homburg und der Wünschewagen mit Spenden bedacht werden.
Roland Voss, stellv. ÖPR-Vorsitzender der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken, nahm das Geld für die Bundespolizei-Stiftung entgegen und bedankt sich für die Stiftung stellvertretend beim „Cheforganisator“ Sascha, sowie bei allen Helferinnen und Helfer und der Leitung der BPOLI Saarbrücken.
Die Spende wird den Hinterbliebenen des am 21. März 2024 verstorbenen Kollegen Andreas H., zuletzt Angehöriger der BPOLI Nürnberg, zugutekommen. „Andy“ verstarb auf tragische Weise im Alter von nur 30 Jahren nach einem Einsatz am Nürnberger Hauptbahnhof. Er hinterlässt eine schwangere Frau, daneben seinen Vater, der ebenfalls Angehöriger der BPOLI Nürnberg ist und seine gesamte Familie.
Mit dem verbleibenden Geld kann die Witwe des verstorbenen Kollegen in den schwierigen Zeiten unterstützt werden. Hierzu sammelt die Bundespolizeistiftung Geld für sie.
Die Bundespolizeistiftung hat dazu aufgerufen und hingewiesen, dass gerade dann, wenn das Schicksal so schwer in eine Polizistenfamilie einschlägt, jede tatkräftige Hilfe und Unterstützung durch Menschen, die unseren Einsatz schätzen und die Gefahren unseres Berufes kennen, gebraucht wird.
Spenden an die Bundespolizei-Stiftung sind jederzeit möglich. Sie hilft unverschuldet in Not geratenen Bundespolizeibeschäftigten und deren Familien.
Die Bankverbindung lautet:
Bundespolizei-Stiftung
Sparda-Bank West eG
IBAN: DE51 3706 0590 0000 6836 80
BIC: GENODED1SPK
Wie ist der Verfahrensablauf bei der Vergabe von Leistungen?
Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte in der Bundespolizei bei dem Vorstand der Bundespolizei-Stiftung einen Antrag auf Zahlung einer Leistung stellen. Bisher eingegangene Anträge wurden meistens durch die Dienststellen, den Personalräten und den Gewerkschaften gestellt. Auch betroffene Beschäftigte haben sich hilfesuchend mit ihrem Antrag an die Stiftung gewandt.
Nach Eintreffen des Antrages wird zeitnah durch den Vorstand des Bundespolizei-Stiftung geprüft, ob die Voraussetzungen gemäß § 3 der Satzung der Bundespolizei-Stiftung vorliegen.
Sind alle satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt, so wird durch den Vorstand über die Höhe des einmalig gewährten Leistungsbetrages entschieden.
Der Leistungsempfänger erhält danach ein Schreiben des Vorstandes in dem die Entscheidung der Vorstandssitzung mitgeteilt wird. Der Eingeber des Antrages erhält ebenfalls eine kurze Mitteilung über die gewährte Leistung.
Weiter Informationen zur Bundespolizei-Stiftung: hier