Neue Zulage steuerfrei
Die neue “Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten” ist nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei steuerfrei zu zahlen. Die neue Zulage wird – anders als die frühere, pauschalierte Wechselschicht- oder Schichtzulage – nunmehr (nur) für tatsächlich “geleistete” Nachtarbeit gezahlt. Dies ergibt sich aus § 17b EZulV, wonach eine Zahlung erfolgt WeiterlesenNeue Zulage steuerfrei