Fanausschreitungen: Urteile mit Signalwirkung!

Zu 150 Tagessätzen zu je 50,- Euro verurteilte das Amtsgericht Essen einen Anhänger des Wuppertaler SV. Damit setzte das Gericht für „Schubsen und „Stinkefinger” zeigen“ gegen Polizeibeamte mit einer Geldstrafe von insgesamt 7.500,- Euro ein deutliches Zeichen. Am 17. März 2012 kam es während der Regionalligabegegnung Rot Weiß Essen gegen Wuppertaler SV im Stadion zu Ausschreitungen im Gästeblock. Das Amtsgericht Essen hat nun gegen die ersten Angeklagten Recht gesprochen und zum Teil empfindliche Strafen verhängt:

  • 15 Tagessätze zu je 30 Euro (450,- €) für das gezielte Treten in Richtung Kopf ohne zu treffen sowie Spucken.
  • 150 Tagessätze zu je 30 Euro (4.500,- €) für das Werfen einer Fahnenstange.

Es bleibt zu hoffen, dass die „Fußballstörer“ diese empfindlichen Strafen als ein deutliches Signal begreifen.

Quelle: NRW direkt 38/2013 der BPOLD STA