Aufstiegsaltersgrenzen – Bundesinnenminister Friedrich sucht Streit mit den Beamten

GdP SternDer Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU), bleibt den merkwürdigen laufbahnrechtlichen Kapriolen der letzten Jahre treu – und sucht den öffentlichen Streit mit seinen Polizeibeamten. Nicht nur, dass die Altersgrenze für verkürzte Aufstiegsverfahren ab 2015 völlig unsinnigerweise von 40 auf 45 Jahre angehoben wurde. Er verweigert sich auch der Anerkennung bundesgerichtlicher Rechtsprechung zur Verfassungswidrigkeit solcher Altersgrenzen überhaupt und der daraus folgenden notwendigen Änderung der Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV).

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Abverlangen von Mindestaltersgrenzen für die Zulassung zum Aufstieg verfassungswidrig ist. Denn tragendes Prinzip des Beamtenrechts, so meinten die Bundesrichter, sei das Leistungsprinzip und nicht das Alter.

Als daraufhin eine Vielzahl von unter 40jährigen Beamtinnen und Beamten ihre Zulassung zu den Auswahlverfahren für den unbegrenzten und den begrenzten Praxisaufstieg beantragten, ließ das Bundesinnenministerium im Januar 2013 erst einmal alle Widerspruchsbescheidungen stoppen und abwarten. Nunmehr hat das Ministerium per Erlass vom 30. August 2013 verfügt, dass die Widersprüche gegen die verfassungswidrige Altersgrenze trotzdem abschlägig zu bescheiden wären.

Dass gerade ein Minister der Union sich dem Leistungsgedanken der Bundesrichter verweigert, erstaunt – schließlich tritt die Union schon seit 1986 mit dem Spruch „Leistung muss sich wieder lohnen“ an. Nur nicht in der Bundespolizei?

Noch erstaunlicher: eine Reihe Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte haben dem Bundesinnenminister in Eilverfahren mit GdP-Rechtsschutz bereits schriftlich attestiert, dass die abverlangte Mindestaltersgrenze auch bei Bundespolizisten verfassungswidrig ist. Aber das Ministerium stellt auf stur und treibt die Beamten vor die Gerichte mit der neuen Marschorder, „in jedem Einzelfall den Rechtsweg auszuschöpfen“.

Ein eigenartiges Rechtsverständnis des Verfassungsministers. Statt schnellstmöglich die verfassungswidrige Altersschranke aus der Laufbahnverordnung zu streichen und damit Rechtsfrieden herzustellen, wird Rechtsprechung ignoriert, auf Zeit gespielt und die Beamten gezwungen, die Gerichte anzurufen – damit diese bestätigen, was ohnehin seit letztem Jahr bereits geklärt ist. Und das alles auf Kosten der Steuerzahler.

Die GdP fordert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich auf, umzudenken, dem ministeriellen Spuk ein Ende zu bereiten und die verfassungswidrige Altersgrenze unverzüglich aus den Laufbahnverordnungen zu streichen.
Bis dahin wird die GdP für ihre Mitglieder mit Rechtschutz vor den Gerichten streiten.

Quelle: www.gdp-bundespolizei.de