Wieder eine GdP-Forderung erreicht: Freigabe der Oberschenkeladaptionen!

Gute Nachrichten für alle Beamtinnen und  Beamte der Bundespolizei! Die Bundespolizeidirektionen können in begründeten Einzelfällen Oberschenkeladaptionen für die Pistole P30 freigeben. Dies ist auf eine Initiative der GdP, Bezirk Bundespolizei, in Form eines Schreibens an den Bezirkspersonalrat beim Bundespolizeipräsidium aus dem Januar 2018 zurückzuführen. Darin spricht sich die GdP, Bezirk Bundespolizei, für die Einführung des Oberschenkelholsters aus und reagiert damit auf zahlreiche Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen durch das Tragen der Dienstwaffe in der bisher erlaubten Form. Die Einzelfallentscheidung über diese Anträge obliegt den Bundespolizeidirektionen.

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei