(Hilden 7. Juni 2020)
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, wendet sich gegen eine Skandalisierung und politisierende Stimmungsmache anlässlich einer Personenkontrolle an der „Goldenen Bremm“.
„Die bisherigen Erklärungen geben nicht den vollständigen polizeilichen Sachverhalt wieder“, erklärte Sven Hüber (55), stellvertretender Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei.
„Die politisierende Skandalisierung und gespielte Empörung des Saarbrücker Oberbürgermeisters Conradt, der weder den Sachverhalt kennt noch irgendeine Zuständigkeit hat, sind unerträglich und unanständig“, so Hüber.
„Man darf von einem Verwaltungschef wie Conradt erwarten, erst den Sachverhalt vollständig zu kennen und dann öffentlich den Mund aufzumachen.
Mangelnde Sach- und Rechtskenntnis und fehlende Zuständigkeit sind auch für Oberbürgermeister keine Entschuldigung für Vorverurteilungen“, so der GdP-Sprecher.
Nach Informationen der GdP hatte sich der betroffene 65jährige Franzose erst der Polizeikontrolle entzogen, so dass die Beamten ihn zunächst verfolgen mussten.
Bei der anschließenden Kontrolle konnte er keinen zulässigen Einreisegrund nennen. „Lotto spielen, günstig tanken, billig Marmelade oder Zigaretten kaufen sind nach geltendem Recht keine zulässigen Einreisegründe in Corona-Zeiten“, so Hüber.
Die Beamten haben dann gegen den Mann eine amtliche Einreiseverweigerung ausgesprochen und ihn aufgefordert, Deutschland sofort wieder zu verlassen.
Der Mann sei aber nicht nach Frankreich zurückgefahren, sondern – die eindeutige Polizeianweisung demonstrativ ignorierend – ohne den vorgeschriebenen Mundschutz im Lotto-Laden verschwunden.
Dass der Betroffene eine vorherige eindeutige Polizeiaufforderung, Deutschland sofort wieder zu verlassen, ignorierte, zeigten die in den Medien verbreiteten Aufnahmen nicht.
Die Geduld der Beamten war noch nicht erschöpft, die Person wurde im Laden nochmals zur Rede gestellt, sofort das Geschäft zu verlassen und auszureisen, sonst würde er von den Beamten rausgebracht.
Als die Person sich danach immer noch weigerte, der Polizeianordnung zur sofortigen Ausreise nachzukommen, sei er mit einfacher körperlicher Gewalt aus dem Laden gebracht worden und habe sich vor der Tür fallen lassen, so dass der Beamte über seine Beine stolperte.
„Nach dem bisherigen Erkenntnisstand haben die Beamten einwandfrei rechtmäßig, verhältnismäßig und sogar sehr geduldig gehandelt“, so der GdP-Sprecher.
„Es verbietet sich jede Skandalisierung.
Es liegt weder ein ‚Gewaltausbruch‘ vor noch ein Grund, ‚schockiert‘ zu sein.“
Es wurde absolut verhältnismäßig auf der untersten Eingriffsschwelle gehandelt, es gab weder Schläge noch Pfefferspray oder sonstigen Hilfsmitteleinsatz.
„Wenn eine Person sich erst der Polizeikontrolle entzieht und dann demonstrativ einer Polizeianordnung zur sofortigen Wiederausreise mehrfach widersetzt, sind die Beamten zur Durchsetzung der polizeilichen Maßnahme mit einfacher körperlicher Gewalt berechtigt und auch gesetzlich verpflichtet.
Eine Einreiseverweigerung ist auch in Schengen-Zeiten keine Wahloption für Ausländer, ob sie Lust darauf haben, ihr nachzukommen oder lieber die deutschen Polizeibeamten ignorieren.
Wo kommen wir denn hin, wenn jeder nach Laune entscheidet, ob er einer Polizeiverfügung nachkommen will oder nicht?
Alle Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Polizei das geltende Recht auch umsetzt, verhältnismäßig und mit Geduld, aber eben auch konsequent.
Die Bürger wollen mehrheitlich nicht, dass die Polizei von einigen wenigen zum Hans Wurst gemacht wird.“
Nach Ansicht der GdP war das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten absolut legitim.
„Aber wir leben in einem Rechtsstaat.
Die Rechtmäßigkeitskontrolle der Polizei obliegt ausschließlich den ordentlichen Gerichten.
Jeder hat das Recht, eine gegen ihn getroffenen polizeiliche Maßnahme sofort beim Verwaltungsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit überprüfen zu lassen“, erläutert Sven Hüber.
„Wenn sich die betroffene Person, deren Anwalt ja schon Presseerklärungen abgegeben hat, beschwert fühlt, sollte sie unverzüglich das Verwaltungsgericht Saarlouis anrufen.
Ich hoffe sehr, dass dies geschieht.“
Presseinformation der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, Forststraße 3a, 40721 Hilden, Tel.: 0211 7104520, gdp@gdp-bundespolizei.de www.gdp-bundespolizei.de
07.06.2020 GdP gegen Skandalisierung Personenkontrolle Goldene Bremm