Am 15. Januar 2024 war es soweit: Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, und die Vorsitzende des Bezirkspersonalrats beim Bundespolizeipräsidium, Judith Hausknecht (GdP), unterzeichneten die Dienstvereinbarung E-Learning. Diese Dienstvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung von Lernen mit Unterstützung digitaler Medien, das extern im freien Internet über ein Lernmanagement-System (derzeit ILIAS) bereitgestellt wird.
Im Jahr 2016 beauftragte der BPR beim BPOLP eine Anwaltskanzlei bzgl. der Einstellungs- und Ausbildungsoffensive in der Bundespolizei. Ein im Gutachten untersuchter Sachverhalt war die Frage der Einführung einer elektronischen Lernplattform (E-Learning) sowohl im Hinblick auf die Fortbildung der Beschäftigten, als auch zur Einführung einer grundlegend „neuen“ Arbeitsmethode. Nach Übersendung des Gutachtens an die Behörde wurde durch den Präsidenten der Bundespolizei die Beteiligung zugesichert. Seit dem Jahr 2018 hat E-Learning in der Bundespolizei Projektstatus und es wurde behördlicherseits an einer Dienstvereinbarung gearbeitet.
Gemäß der Dienstvereinbarung wird den Teilnehmenden die Möglichkeit eröffnet, private Endgeräte unter Berücksichtigung der technischen Mindestanforderungen zu verwenden. Können oder möchten Teilnehmende von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, so soll in ausreichendem Umfang dienstliche Hardware für diesen Personenkreis vorgehalten werden, um den Zugriff auf die Online-Lernangebote sicherzustellen.
Die Dienstvereinbarung und die Anlagen sind im Intranet der BPOL eingestellt.