GdP warnt vor Informationsverlusten im Kampf gegen Organisierte Kriminalität

Potsdam/Berlin.

GdP zu Einsatz von V-Personen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert erhebliche Bedenken gegen den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf. Dieser sieht strengere Regeln für den Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen vor. „Wer Informationen aus der Hölle möchte, darf nicht die Engel fragen. Das beabsichtige Vorhaben wird erhebliche Auswirkungen auf die Ermittlungstätigkeit der Sicherheitsbehörden haben. Damit würden wertvolle Erkenntnisse im Bereich der Organisierten Kriminalität verloren gehen“, sage der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz am Freitag in Potsdam.

Unter anderem würden strengere Voraussetzungen für Vertrauenspersonen bestehen, überdies solle deren Einsatz künftig richterlich angeordnet werden. Auch seien umfangreiche Dokumentations- und Begründungspflichten vorgesehen, so Poitz.
Gerade im Bereich der Schweren und Organisierten Kriminalität (OK) agierten Täter unter Nutzung modernster Technologie konspirativ und international vernetzt, betonte der Gewerkschafter. „Der Einsatz von Vertrauenspersonen ist zur Erkenntnisgewinnung in diesem Bereich unverzichtbar. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Identifizierung von OK-Strukturen.“Die Gewerkschaft der Polizei stehe im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens selbstverständlich mit ihrer Expertise als Ansprechpartnerin zur Verfügung, sagte der GdP-Vize.
Quelle: www.GdP.de