Neuregelungen des Elterngeldes ab dem 01.04.2024 – Bundestag und Bundesrat haben dem Haushalt 2024 zugestimmt

 

Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.

Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.

 

Im wesentlichen geht es um folgenden zwei Punkte:

1. Senkung der Einkommensgrenze

Beim Anspruch auf Elterngeld sinkt die Einkommensgrenze für Paare bei Geburten ab dem 1. April 2024 von bisher 300.000 Euro gestaffelt zunächst auf 200.000 Euro. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare noch einmal auf 175.000 Euro gesenkt. Für Alleinerziehende gelten ab dem 1. April 2024 150.000 Euro. Hier liegt die Einkommensgrenze bisher bei 250.000 Euro. Werden die genannten Grenzen überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen. Unverändert bleiben die Mindest- und Höchstbeträge des Basiselterngelds (300 Euro bzw. 1.800 Euro).

2. Gleichzeitiger Bezug von Elterngeld

Eltern können nach der Geburt ihres Kindes weiter insg. bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen. Ein gleichzeitiger Bezug ist bei Geburten ab dem 1. April 2024 aber nur noch für maximal einen Monat in den ersten 12. Monaten möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.

Die Frauengruppe der GdP hat sich hierzu kritisch geäußert. Hier geht es zum Infoblatt_Neurelegung_des_Elterngelds_2024 der GdP Frauengruppe

Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend