Am 04. und 05.04.2025 fanden in Potsdam die Tarifverhandlungen auf Grundlage der Schlichtungsempfehlung statt. Nach vier Verhandlungsrunden, neun Tagen (und Nächten) und einer Schlichtung gibt es ein Verhandlungsergebnis, einen vertretbaren Kompromiss.
Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite haben sich auf folgendes geeinigt.
- Erhöhung gesamt 5,8% bei 27 Monaten Laufzeit (bis 31.März 2027)
- 01.04.2025 3% mindestens 110€
- 01.05.2026 weitere 2,8%
- Auszubildende erhalten 75€ zum 01.04.2025 und 01.05.2026
- Zusätzlicher freier Tag für alle
- Ab dem Januar 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten geben
- Jahressonderzahlung und Umwandlungstage. Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:
- EG 1 bis 8: von 90% auf 95%
- EG 9a bis 12: von 80% auf 90%
- EG 13 bis 15: von 60 auf 75%
- Es soll die Möglichkeit geben, diese in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll zum gleichen Zeitpunkt von 105 Euro auf 200 Euro steigen.
- Arbeitszeitkonten
- Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.
- Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.
- Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG.
- Im Bereich des Bundes wird die bisher nur für das Tarifgebiet West geltende Kündigungsschutzregelung für Beschäftigte über 40 mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt.
- „Niemand kann gedrängt werden, mehr zu arbeiten – das ist Teil der Tarifvereinbarung. Und: Wer freiwillig mehr arbeitet, erhält für die zusätzlichen Stunden einen Aufschlag.“
Zugleich wurde mit den Arbeitgebern vereinbart, dass es zeitlich befristet freiwillige Erhöhungen der persönlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 bezahlte Stunden in der Woche geben kann, mit zusätzlichen Gehaltszuschlägen für die Erhöhungsstunden. „Das ist ein Thema, bei dem wir klare Grenzen eingezogen haben“, sagte der ver.di-Vorsitzende Werneke: „Niemand kann gedrängt werden, mehr zu arbeiten – das ist Teil der Tarifvereinbarung. Und: Wer freiwillig mehr arbeitet, erhält für die zusätzlichen Stunden einen Aufschlag.“ Die Regelung ist zunächst auf fünf Jahre angelegt und wird rechtzeitig vorher in ihrer Wirkung überprüft.
Die Einigung beinhaltet eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027.
Ob und ggf. wie das Ergebnis der Tarifverhandlungen auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird, ist noch offen. Wir werden berichten.
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