„Die Bundesregierung ist sehr gut beraten, die Renten in Deutschland zu stärken und zugleich die Pensionen von uns Vollzugsbeamtinnen und -beamten zu erhalten“, sagte bereits der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Bisher erhalten Beamte staatlich finanzierte Pensionen, Rentenempfänger werden dagegen aus den Einnahmen der Rentenversicherung bezahlt, die der Staat bezuschusst.
Werner Berger „Wer Sicherheit fordert, darf Fürsorge nicht abschaffen. Als Gewerkschaft der Polizei lehnen wir die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung entschieden ab. Die aktuelle Diskussion ignoriert fundamentale Unterschiede zwischen dem Beamtenstatus und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Wer rund um die Uhr für die Sicherheit unseres Landes eintritt, in Sonderschichten, bei Demonstrationen, Grenzkontrollen oder der Terrorabwehr, verdient nicht Rentenexperimente, sondern eine klare Anerkennung seiner besonderen Lebens- und Dienstleistung. Das Beamtenverhältnis basiert auf dem Prinzip von Treue und lebenslanger Fürsorgepflicht. Dazu gehört eine solide, amtsangemessene Versorgung im Alter – nicht eine gesetzliche Rente, die für die spezifischen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes schlicht ungeeignet ist.
Wie ist die Position des DGB und worum geht es?
5,21 Millionen Beschäftigte tragen in Schulen, Ämtern, bei der Polizei, in der Justiz, im Forst oder in Kindertagesstätten täglich dazu bei, dass unser Alltag funktioniert. Doch massive Stellen- und Kosteneinsparungen der letzten Jahrzehnte haben sich auf die Funktionsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes ausgewirkt. So kann es nicht weitergehen. Daher setzen wir uns für einen modernen, verlässlichen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst ein. Als beamtenpolitische Spitzenorganisation vertreten wir zudem die Interessen der rund 1,7 Millionen Beamt*innen gegenüber dem Gesetzgeber. Denn das Beamtenverhältnis unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis. Während das herkömliche Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beruht, ist das Beamtenverhältnis als Dienst- und Treueverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und gesetzlich geregelt. Seit der Föderalismusreform I 2006 steht die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Beamtenrechts dem Bund für die Bundesbeamt*innen und den Ländern für die Landes- und Kommunalbeamt*innen zu. Bei deren Ausübung haben die Gesetzgeber jedoch stets die in Art. 33 GG verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu beachten. Tun sie das nicht, verstoßen sie gegen das Grundgesetz. Dies zu verhindern, ist unsere Aufgabe. Statt obrigkeitsstaatlicher Verordnungspraxis braucht es demokratische Teilhabe auch für diejenigen, denen der Staat das größte Maß an Loyalität abverlangt. Ganz nach dem Motto „Verhandeln statt verordnen“.
Roland Voss: „Wer fordert, Polizeibeamtinnen und -beamte in das Rentensystem zu integrieren, missachtet Art. 33 GG und die fest verankerten, hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum im allgemeinen und im besonderen, dass der Dienst unter erschwerten Bedingungen stattfindet und immer einem besondere Risiko und hohen Anforderungen an Belastbarkeit und Verfügbarkeit ausgesetzt ist.
„Die Menschen in den Sicherheitsbehörden treten zu jeder Tages- und Nachtzeit für die Sicherheit aller Menschen in der Bundesrepublik ein“, sagte GdP Chef Kopelke. „Diese Menschen verdienen angemessene Pensionen und Renten und angepasst kürzere Lebensarbeitszeiten.“ Egal, ob verbeamtet oder angestellt, die Polizistinnen und Polizisten müssten abschlagsfrei in die Altersversorgung gehen können und zudem früher, forderte Kopelke.