Änderung der Richtlinien für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei

Mit Erlass vom 8. Januar 2026 hat das Bundesministerium des Innern, Referat B1, über die Abänderung der Beurteilungsrichtlinien in der Bundespolizei (BeurtRL BPOL) informiert.

Was ändert sich?

1. Nächster Regelbeurteilungsstichtag ist der 1. Oktober 2027

Die regelmäßige dienstliche Beurteilung ist ein zentrales Instrument zur Bewertung der individuellen Leistungen sowie zur Unterstützung der Personalentwicklung. Zuletzt erfolgte die Regelbeurteilung der Beamtinnen und Beamten in einem Turnus von drei Jahren. Dieser Beurteilungszeitraum wird nunmehr geändert.

Künftig erhalten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei alle zwei Jahre eine Regelbeurteilung. Der nächste Regelbeurteilungsstichtag ist somit der 1. Oktober 2027.

2. Erhöhung der Richtwerte für die höchste und zweithöchste Note (ab 01.10.2027)

Zum nächsten Regelbeurteilungsstichtag gelten neue prozentuale Obergrenzen für die Vergabe der beiden höchsten Beurteilungsnoten. Der Richtwert der Note A 1 wird auf zehn Prozent (bisher fünf Prozent) und bei der Note A 2 auf 20 Prozent (bisher zehn Prozent) erhöht.

An den ansonsten bestehenden Beurteilungsmaßstäben und Bewertungskriterien ändert sich nichts.