GdP läßt Versetzungen in die Polizeien der Länder rechtlich prüfen

gdp-logo.JPG“Die Haltung des Dienstherrn bei Versetzungs- anträgen von Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei in die Polizeien der Länder und in andere Bundes- und Landesbehörden gleicht eher dem Umgang mittelalterlicher Gutsherren mit ihren Knechten als das sie dem Umgang von Menschen miteinander in einer moderen Arbeitswelt in Deutschland und Europa gerecht wird.
Wir werden deshalb jetzt auf allen rechtlichen und politischen Ebenen prüfen lassen, ob diese Haltung nach wie vor mit deutschem und europäischem Recht und mit den politischen Zielen einer moderen Arbeitswelt vereinbar ist”.
Das stellte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, Josef Scheuring in Berlin fest.

Das jetzige Verfahren schränkt die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten der Bundespolizei im Vergleich zu anderen Beschäftigten in anderen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ganz massiv ein.
Gleichzeitig werden Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei durch Versetzungen über große Strecken massiv sozial belastet, obwohl Beschäftigungsmöglichkeiten bei den Polizeien der Länder und anderen Sicherheitsbehörden in einem sozialverträglicherem Umfeld vorhanden sind.
So lange die Menschen in unserer Organisation derart wehrlos verschiebbar sind, wird sich der Dienstherr nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei nicht ernsthaft um eine vernünftige und an den Interessen der arbeitenden Menschen orientierte Personalsteuerung bemühen.

“Das jetzige, ganz einseitige Verfahren hat nichts mehr mit einem fairen Umgang mit den Interessen der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei zu tun und muss aufhören.
Dafür werden wir mit allen unseren Mitteln antreten”, so Scheuring.