Die noch vorhandenen Kassenanschläge aus dem Haushaltsjahr 2008 und die aus Ruhestandsdaten der zurückliegenden Monate verfügbaren Beförderungen (insgesamt ca. 950 Beförderungsmöglichkeiten) können noch im Februar 2009 ausbefördert werden. Die Gewerkschaft der Polizei geht davon aus, dass die Beurteilungen jetzt insgesamt vom Bundespolizeipräsidium Potsdam freigegeben werden und die Beförderungen dann auf jeden Fall noch im Februar 2009 erfolgen werden.
Die nachfolgenden Beförderungen aus dem Haushalt 2009 müssen nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei spätestens im April 2009 ebenfalls verfügbar sein und auch Beförderungsmöglichkeiten für VerwaltungsbeamtInnen auf Grundlage des Schäuble – Gespräches vom 10. Dezember 2008 beinhalten.
“Es ist nicht zu akzeptieren, dass der Bund zusätzliche Milliarden für die Binnenkonjunktur ausgibt und gleichzeitig im Verantwortungsbereich des Bundes gesetzmäßig zur Verfügung gestellte Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft werden.
Die Bundespolizei muß hier ihrer Verantwortung für die Kolleginnen und Kollegen aber auch ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung besser gerecht werden” so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin.
Quelle: www.gdp-bundespolizei.de