Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab dem neuen Jahr 2012 wird euch die GdP regelmäßig mit dieser neuen Kurz-Info über aktuelle Themen informieren
VAV Gespräche
Am 19. und 20. Januar finden in Frankfurt und Bexbach die VAV Gespräche für die Kolleginnen und Kollegen statt, welche in diesem Jahr am vereinfachten Praxisaufstieg teilnehmen möchten. Die für den 18. Januar geplanten VAV-Gespräche in Frankfurt werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Der Termin ist noch nicht bekannt.
Beförderungen
Der GPR hat gegenüber der BPOLD KO bereits im vergangenen Jahr gefordert, dass ab 2012 durch Zurruhesetzung freiwerdende Planstellen schnellstmöglich den Beschäftigten zu Gute kommen und „rausbefördert“ werden.
PVB in der Probezeit
Eine Verfügung der BPOLD Koblenz sorgte kurz vor Jahresende für Unruhe bei den noch in der Probezeit befindlichen Kolleginnen und Kollegen der BPOLI Frankfurt. Mittlerweile haben sich die Wogen geglättet, da Präsident Seeger auf Grund der Bemühungen der GdP noch zwischen den Feiertagen entschieden hat, dass alle diesbezüglich getroffenen Maßnahmen auf Eis gelegt werden. Es sollen in Kürze weitere Gespräche hinsichtlich einer bundespolizeieinheitlichen Lösung des Themas „Zweitverwendung in der Probezeit“ geführt werden. Mit dieser Entscheidung kommt Präsident Seeger der bereits im Oktober 2011 gestellten Forderung des GPR Koblenz nach.
Einsatzplanung
Um der Bedeutung von „Beruf und Familie“ künftig besser Rechnung zu tragen, beabsichtigen die BPOL-Direktionen eine Verbesserung der Einsatzplanung bei Einsätzen der Bundespolizei. Als Teilnehmer sind MitarbeiterInnen aus allen Ebenen der Direktionen und Bundesbereitschaftspolizei vorgesehen u.a. Inspektionsleiter, DGL, aber auch KSB und PVB i.d.Gruppe.
Die Veranstaltung findet am 8. Februar 2012 in Fuldatal statt.
5-Sterne-Regelung
Mit dem Erlass vom 8. Dez. 2011 hat das BMI die Umstellung auf die 5-Sterne-Regelung für die Bundespolizei umgesetzt. Zeitnah sollen nun die Ersten Polizeihauptkommissare ein Schulterstück mit fünf Sternen erhalten. Aufgrund der vergleichbaren Sachlage im mittleren Dienst werden alle PHM mit Zulage ebenfalls einen fünften Stern erhalten.
Doppelanrechnung von Vordienstzeiten
Bei Beamten die vor dem 1. Juli 2009 ernannt worden sind, erfolgte eine Anrechnung der Vordienstzeiten im Rahmen der Probezeitverkürzung und darüber hinaus bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Überführung in eine bestimmte Dienstaltersstufe. Damit war eine Doppelanrechnung von Vordienstzeiten gegeben und erforderte eine Neuregelung.
Für Beamte, die nach dem 1. Juli 2009 ernannt worden sind kann eine Anrechnung der Vordienstzeiten im Rahmen der besoldungsrechtlichen Stufenfestsetzung gem. § 28 Abs. 1 BBesG erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine gleichwertige, hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst in vergleichbaren Laufbahngruppen. Das heißt eine Gleichwertigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit nach Wertigkeit und Schwierigkeit mindestens einer Tätigkeit der jeweiligen Laufbahngruppe entspricht, unabhängig von der konkreten Fachrichtung und Funktion.
Eine zusätzliche Anrechnung der Vordienstzeiten auf die Probezeit gem. § 29 BLV ist zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, kann allerdings nur erfolgen, wenn nicht nur Tätigkeiten in der vergleichbaren Laufbahn, sondern auch noch mit der spezifischen Ausbildung und Aufgabe in seiner Gesamtheit einhergeht. Eine Anrechnung kommt daher nur bei besonderen Fachverwendungen in Betracht (z. B. Pilot im Flugdienst der Bundeswehr wechselt zur Bundespolizei oder Arzt der Bundeswehr wechselt als Arzt in den Polizeivollzugsdienst).
DUZ – Gespräche zwischen GdP und der Dienstrechtsabteilung des BMI bringen erste Ergebnisse
Zu einem weiteren Gespräch trafen sich in Berlin vor Weihnachten Vertreter des DGB und der GdP mit der Dienstrechtsabteilung des BMI, um die im Februar begonnenen Gespräche zur Neugestaltung des Ausgleichs von Schicht- und Einsatzdienst fortzusetzen. Die GdP wurde dabei durch den auch für Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zuständigen stellv. Bezirksvorsitzenden der Bundespolizei, Sven Hüber, und durch Vorstandsmitglied Frank Buckenhofer von der Bundesfinanzpolizei (Zoll) sowie der Justiziarin des Bezirks, Frau Dr. Janina Gauder, vertreten.
Die GdP begrüßte zunächst ausdrücklich, dass das BMI das zwischen Bundesregierung und dem DGB vereinbarte verbesserte Beteiligungsverfahren einer frühzeitigen partnerschaftlichen Einbindung der Gewerkschaft ernst nimmt und auf den fachlichen Rat der GdP eingeht. Nunmehr ist durch das BMI beabsichtigt, die bisherige „Zulage für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst“ (§ 20 EZulV) in eine „Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten“ umzuwandeln – die Definition, was Wechselschichtdienst im Zulagensinne ist, entfällt damit und ermöglicht auch die Einbeziehung der mobilen Einheiten und der Bereitschaftspolizei. Die neue Zulage soll für jeden Mitarbeiter, der einen minimalen Rhythmuswechsel erfüllt, „spitz“ für jeden Monat berechnet werden, gestaffelt nach Anzahl der geleisteten Nachtdienststunden (zwischen 5 und 45 Stunden). Neben einem Grundbetrag zwischen 12 und 108 Euro (derzeit sind es höchstens 73 Euro) soll es für jede zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr geleistete Nachdienststunde einen weiteren Euro Zuschlag geben und für mindestens drei Dienste, die samstags, sonntags oder feiertags beginnen, nochmals 20 Euro pro Monat. Damit würde sich der finanzielle Ausgleich der Mehrbelastung durch unregelmäßige Arbeitszeiten im Regelfall deutlich verbessern und vor allem der Kreis der davon Profitierenden erheblich erweitern – ein sehr gutes Verhandlungsergebnis der GdP! Das BMI will so auch eine Abgeltung nach den tatsächlichen Belastungen bewirken und diejenigen, die am stärksten belastet sind, am stärksten honorieren. Weitere Einzelheiten hierzu findet man unter: www.gdp-bundespolizei.de
Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes:
Mit Ablauf des 31. Dezember 2011 ist der erste Leistungsbemessungszeitraum beendet. Die Führungskräfte müssen bis Ende Februar 2012 die Ergebnisse der Leistungsfeststellung mit den Kolleginnen und Kollegen erörtern und ihnen eine Kopie der Leistungsfeststellung aushändigen. Das Gespräch soll zugleich für neue Vereinbarungen genutzt werden. Eines unserer gewerkschaftlichen Ziele für die im März 2012 beginnende Tarifrunde ist die Streichung des § 18 Leistungsentgelt (Bund), analog der Regelung bei den Ländern.
Diensthundewesen
1. Transferluftfrachtkontrollen
Die BPOLD KO wird auch 2012 mit Sprengstoffspürhunden die BPOLD Ffm Flughafen unterstützen. Die Unterstützung wird in der 7. oder 8. KW beginnen. Ob die BPOLF Ffm wie beantragt 18 eigene SSH erhält oder ob die Aufgabe an private Sicherheitsfirmen abgegeben wird, ist noch nicht entschieden. Die GdP lehnt den Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in diesem sensiblen Sicherheitsbereich entschieden ab.
2. Anzahl der Diensthunde im Bereich der BPOLD Koblenz
Die BPOLD KO hat in ihrer Stellungnahme zur Anzahl der Diensthunde bei dem Präsidium einen Zusatzbedarf angemeldet. Begründet wird dies mit den neuen Aufgaben an den Flughäfen in Kassel-Calden (Luftsicherheit) und Hahn (Transferluftfrachtkontrollen)
3. Zwingeranlage Frankfurt
Die Zwingeranlage ist bereits seit längerem wegen Baumängeln gesperrt. Nach zwischenzeitlich durchgeführten Umbauten sollte die Anlage am 23.12.11 wieder „ans Netz“ gehen. Bei der Abnahme wurden allerdings wieder einige Sicherheitsmängel festgestellt. Das zuständige Staatsbauamt wurde aufgefordert die Mängel zu beseitigen. D.h. die Zwingeranlage bleibt gesperrt und „einzustellende“ Diensthunde müssen weiterhin in die Zwingeranlage Homburg-Beeden gefahren werden.
Eure GdP-Direktionsgruppe
Koblenz