„Gib’ mir 5!“ – Unsere Ziele für eine faire Bezahlung

Unter dem Schlagwort “Gib’ mir 5!” hat der GdP-Bezirk Bundespolizei seine Ziele für eine faire Bezahlung in der Bundespolizei zusammengefasst:

Polizeiobermeister befördern! Von den Beschäftigten der Bundespolizei im Polizeidienst, die sich noch in ihrem ersten Beförderungsamt (A8) befinden, sind 56,9% zwischen 31 und 40 Jahre alt. 30,6% befinden sich in der Altersspanne von 41 bis 50 und weitere 4,7% von 51 bis 60 Jahren. Insgesamt handelt es sich dabei um über 8.000 Kolleginnen und Kollegen.

Planstellenobergrenzen streichen! Es muss politisch entschieden werden den Stellenanteil für Polizeihauptmeister von heute 50 auf zukünftig mindestens 70% des (verbleibenden) mittleren Dienstes zu erhöhen. Bisherige Planstellenobergrenzen und Einstellungspraktiken sind nur Barrieren und nicht mehr zeitgemäß. Für die Verwaltung.gilt es, die Planstellenobergrenzen in Gänze zu streichen.

Aufstiegschancen verbessern! Mit der Abschaffung sowohl des unbegrenzten und als auch des begrenzten Praxisaufstieges und der Verschlechterung der Alterszugangsgrenzen für Beamtinnen und Beamte, die an einem Aufstieg mit begrenzter Ämterreichweite teilnehmen wollen, von 40 auf 45 Jahre, wurden die Fakten der demografischen Entwicklung in der Bundespolizei schlicht ignoriert. Im gehobenen Dienst erreichen nach dem Auslaufen des Attraktivitätsprogramms bis 2022 ca. 2.900 Mitarbeiter ihre Altersgrenze. Die Zeit ist reif, um Bausteine für die Einstellung, für den Aufstieg und für die Fortbildung zu entwickeln. Die Altersstruktur stellt veränderte Anforderungen an eine Personalentwicklung. Mit ihr muss aktiv die Chancengleichheit gestaltet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgenommen werden.

Bewertung fair gestalten! Das Kienbaum-Gutachten aus 1992 gibt Aufschluss über verschiedene Aspekte, die bei der Bewertung von Polizeiarbeit berücksichtigt werden müssen. Für die Bundespolizei bedeutet das, dass die besonderen Belastungen, die Schwierigkeit der Entscheidungen und die Konfliktträchtigkeit sowie das Qualifikationsniveau in der Stellenstruktur und der Bewertung von Dienstposten besser zu würdigen sind. Obwohl die Expertise zwanzig Jahre alt ist, hat sich an diesen Merkmalen für die Träger des staatlichen Gewaltmonopols nichts geändert. Im Gegenteil, der Gesetzgeber hat der Bundespolizei ein äußerst breites und vielfältiges Aufgabenspektrum übertragen. Die Arbeitsmenge und -verdichtung ist zudem heute ungleich höher als 1992. Dieser Entwicklung muss nun zwingend auch eine angemessene und zeitgemäße monetäre Bewertung der Polizeiarbeit erfolgen.

Stellenanteil höherer Dienst verdoppeln! Der Anteil höherer Dienst in der Bundespolizei muß analog den Polizeien der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen von jetzt 1% auf 2% erhöht werden. Die Verantwortung für die Mitarbeiter bei breiterem Aufgabensprektrum muss im Stellenanteil erkennbar sein. Kontinuität in der Führung ist klar Vorrang vor Rotation einzuräumen.

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