Endlich gekippt

Endlich erfüllt sich eine längst überfällige Forderung der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei: Das Alter der Beschäftigten darf bei der Anzahl der Urlaubstage keine Rolle spielen. Am vergangenen Dienstag stellte das Bundesarbeitsgericht (AZ.: 9AZR 529/10) fest, dass die Altersstaffelung des Urlaubsanspruches von Beschäftigten im öffentlichen Dienst gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt.

Nach derzeitiger Altersstaffelung gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD erhalten Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 29 Arbeitstage und nach dem 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hingegen kennt eine solche Staffelung nicht. Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und dem darin enthaltenen Verbot der Altersdiskriminierung sind entsprechende Regelungen nicht mehr haltbar.

Somit haben ab sofort alle Kolleginnen und Kollegen die unter die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen, haben nach Urteilslage einen Anspruch auf Erholungsurlaub von insgesamt 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Dies gilt eventuell auch rückwirkend für 2011; dann stünden allen betroffenen Beschäftigten noch bis zu 4 Tage mehr Urlaub aus 2011 zu. „Wir freuen uns sehr, das den Kolleginnen und Kollegen noch vor der beginnenden Urlaubssaison 2012 mitteilen zu können“, so der stellvertretende Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei, Rüdiger Maas.

Um eine sorgfältige und zuverlässige Prüfung zu gewährleisten, muss jedoch die Veröffentlichung des Volltextes der BAG-Entscheidung abgewartet werden. Am Dienstag hatte das BAG zunächst erst eine Pressemitteilung veröffentlicht.

pdfArtikel zum Ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*