GdP setzt sich durch – Pausenfrage endlich geregelt!

Führte seit 2011 für die GdP die Verhandlungen mit dem BMI: Stellv. Vorsitzender Sven Hüber

Streitet seit Januar 2011 für die GdP in den Verhandlungen mit dem BMI für Kollegeninteressen in der Pausendebatte: der Vorsitzende des Hauptpersonalrates und Stellv. Bezirksvorsitzende Sven Hüber

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei hat sich – auch dank ihrer Kampagne “Klaut uns nicht unsere Zeit!” – durchgesetzt! Nach monatelangen intensiven Auseinandersetzungen ist jetzt dank des Drucks der GdP eine Regelung gefunden worden, die ab dem 1. Januar 2014 eine verträgliche Lösung in der leidigen Pausen-Debatte schafft und eine Anrechnung auf die Arbeitszeit sichert.

Der Abteilungsleiter Bundespolizei im Bundesministerium des Innern, Ministerialdirektor Franz-Josef Hammerl, bestimmte  mit heutigem Erlass im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Bundespolizei-Hauptpersonalrates beim BMI, Sven Hüber, zum Zweck der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit für die operativen Bereiche der Bundespolizei eine generelle Anrechnung der Pausenzeiten auf die Arbeitszeit, wie sie der Praxis auch bei den Vollzugsbereichen des Zoll entspricht. Die Regelung soll bis zu einer Überarbeitung der Arbeitszeitverordnung des Bundes gelten. Damit ist auch ein Gleichklang der Anrechnungsvorschriften bei Bundespolizei und Zoll gewährleistet.

Die GdP hatte von Anfang der Verhandlungen mit dem BMI zu Neuregelung des Erschwernisausgleichs an darauf gedrungen, eine generalisierende Ausnahmeregelung zu erlassen, weil im Regelfall in den operativen Dienstbereichen keine echten Ruhepausen im Rechtssinne gewährt werden können und die Deklaration von “Pausen unter Bereithaltung” als Ruhepausen und damit Freizeit rechtswidrig ist.

Nun hat sich die GdP im Interesse der im Dienst zu wechselnden Zeiten tätigen Beamtinnen und Beamten durchgesetzt. Sie konnte dabei auf die Unterstützung des Abteilungsleiters Bundespolizei im BMI und des Präsidenten der Bundespolizei zählen. Das Bundespolizeipräsidium wird nun schnellstmöglich eine Umsetzungsverfügung herausgeben, damit auch in allen Dienststellen Handlungsklarheit herrscht.

Das Bundesministerium des Innern beabsichtigt darüber hinaus, die Arbeitszeitverordnung des Bundes zu ändern, um zu rechtsklareren Festlegungen in § 5 Abs. 4 AZV zu kommen. Die GdP und der DGB werden hier weiter die Interessen der Kolleginnen und Kollegen vertreten.

Der Stellvertretende GdP-Bezirksvorsitzende Jörg Radek stellt dazu fest: “Das hat uns ein gutes Stück Arbeit gekostet. Es zeigt sich wieder ein Mal, wie wichtig es für Bundespolizisten ist, sich in einer starken Gewerkschaft zusammenzuschließen. Nur so kann man wirklich etwas durchsetzen.”

Fazit: GdP – Gut, dass es sie gibt!

www.gdpbundespolizei.de

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