GdP führt zahlreiche politische Gespräche zum Thema Lebensarbeitszeitverlängerung – Positive Signale aber noch keine Ergebnisse

Hintergründe zum Thema:

Wie geht es weiter?

Der Zeitplan des Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) sieht folgendes vor: Die Koalitionsfraktionen wollen in der 45. Kalenderwoche 2008 noch einmal über Änderungen am Entwurf-DNeuG beraten. Anschließend sollen die Änderungsanträge eingebracht werden. Der Innenausschuss soll dann am 12. November 2008 die Anträge behandeln. Das DNeuG ist noch für den gleichen Tag auf die Tagesordnung des Plenums aufgesetzt. Die Debatte soll am Nachmittag stattfinden. Diese Terminierung setzt voraus, dass die Opposition der notwendigen Fristverkürzung zustimmt. Der Bundesrat würde dann am 19. Dezember erreicht, die Verkündung im BGBl. könnte noch im Dezember erfolgen, das Gesetz also am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die neuen Tabellen sollen ohnehin erst zum 1. Mai 2009 in Kraft treten. Die GdP Direktionsgruppe Koblenz hat über ihre Kreisgruppen eindringlich alle SPD-Bundestagsabgeordnete angeschrieben und auf die so nicht nachvollziehbare beabsichtigte Lebensarbeitszeitverlängerung für die Beamten/-innen der Bundespolizei vom 60. auf das 62. Lebensjahr hingewiesen. Diese Regelung ist im Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) enthalten, das im November 2008 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden soll.

Was hat es mit dem DNeuG eigentlich auf sich?

Seit Jahren ist es ein Grundsatz der Politik, Änderungen des Rentenrechts wirkungsgleich auch auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Hierzu gehört auch die allmähliche Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr und die entsprechende Anhebung besonderer Altersgrenzen. Deshalb sieht der Regierungsentwurf eines DNeuG vor, die Regelaltersgrenze für Bundesbeamte von 65 auf 67 Jahre und die besonderen Altersgrenzen für die Feuerwehrbeamten der Bundeswehr sowie die Polizeivollzugsbeamten des Bundes von 60 auf 62 Jahre gleitend anzuheben.

Was macht die GdP?

Die GdP hat sehr schnell festgestellt und reagiert. Eine solche Regelung ist im Bereich der „Schichtdienstleistenden“ nicht tragbar. Leider ist es politisch bereits bei der Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Regelung (Rentenanhebung) versäumt worden eine Antwort darauf zu geben, wie man mit beruflichen Situationen umgeht, die eine Anhebung der Regelaltersgrenze als unzumutbar erscheinen lassen. Die GdP hat hierzu ausgewogene soziale Vorschläge erarbeitet.

Ziel der GdP:

Das GdP Konzept der Faktorisierung (Anrechnung der Schichtdienstzeiten) in der Politik zu platzieren. Dabei geht es darum, dass im DNeuG die Berücksichtigung besonderer körperlicher Belastungen durch langjährigen Schichtdienst in Form einer differenzierten Lebensarbeitszeitverlängerung anzuerkennen.

Dr. Tabillion und Voss
Bild: MdB Dr. Tabillion (links) im Gespräch mit Roland Voss

Dr. Tabillion zu Roland Voss: „Ich werde mich diesbezüglich für euer Anliegen einsetzten und dies auch gegenüber Peter Struck noch mal zum Ausdruck bringen.

Verhindert die SPD wirklich soziale Regelungen für die Bundespolizei?

Dieser Frage ging auch die Kreisgruppe Saarland bei den saarländischen Bundestagsabgeordneten und der Parteiführung der SPD im Saarland nach. Der erste Eindruck ist, dass man sich aus dem Saarland sehr intensiv bemüht, die Vorschläge der GdP in der Fraktion der SPD im Bundestag einzubringen.

Wie ist der Sachstand aus Sicht der saarländischen GdP Vertreter?

In die Diskussion um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit hat der Vorsitzende der Kreisgruppe Saarland, Roland Voss, auch den Landesvorsitzenden der SPD Heiko Maas und den SPD Generalsekretär angeschrieben.

Elke Ferner und Klaus Venn 
Bild: Klaus Venn (GdP Kreisgruppe Saarland) im Gespräch mit Elke Ferner.

Die SPD hat die GdP noch in der ersten November Woche zu einer Anhörung bei der AG Inneres der SPD Fraktion im saarländischen Landtag eingeladen.

Klaus Venn von der KG Saarland führte ein ausführliches Gespräch mit der stellv. SPD Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag, Elke Ferner und sehen Möglichkeiten der GdP Spitze, auf diesem Wege die Verhandlungen nochmals aufzunehmen.

Zur Vorbereitung solcher Gespräche hat die Kreisgruppe in der nächsten Woche einen kurzfristigen Arbeits- und Abstimmtermin mit der stellv. Fraktionsvorsitzenden der SPD im Deutschen Bundestag, Elke Ferner vereinbart. Gegenüber der Kreisgruppe sagte Elke Ferner: „Ich bin Gesprächsbereit, natürlich auch für die GdP Spitze.“

Jörg Zenner, Ottmar Schreiner (MdB), Andreas Kiefer

Zusätzlich wird der saarländische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Arbeitnehmervereinigung der SPD, Ottmar Schreiner sich für die Bundespolizei einsetzen. In einem ersten Gespräch mit Vertretern der Kreisgruppe wurden kurzfristig weitere Gespräche vereinbart, die der Bundesvorsitzende der GdP – Bezirk Bundespolizei (Josef Scheuring) koordiniert.  Die GdP Kreisgruppe Saarland sieht für die GdP mit die größte Chancen sich mit dem Bundesvorsitzender der SPD-Arbeitnehmerorganisation AfA, Ottmar Schreiner aus dem Wahlkreis Saarlouis zu diesem Thema zu vereinbaren. Ottmar Schreiner ist bereits seit 1980 im Deutschen Bundestag und vertritt insbesondere eine arbeitnehmerfreundliche und soziale Politik. Das von Andreas Kiefer von der GdP Kreisgruppe mit Ottmar Schreiner geführte erstes Gespräch, diente zur Vorbereitung und Sensibilisierung mit dem Thema. Der SPD Bundestagsabgeordnete kannte sich erstaunlich gut mit der komplexen Materie aus und hatte große Verständnis für die sozialen Regelungswünsche und Vorschläge der GdP. Auch Ottmar Schreiner steht der GdP Spitze auch kurzfristig für Gespräche zur Verfügung.

Der SPD Generalsekretär im Saarland, Reinhold Jost, hat die Thematik in zahlreichen SPD Konferenzen angesprochen. Die GdP Kreisgruppe hat das Gefühl vermittelt bekommen, dass die saarländischen Sozialdemokraten es  Ernst mit dem Wort „Sozial“ meinen. Insofern ist die Erwartungshaltung der GdP Kreisgruppe entsprechend groß, dass eine Meinungsänderung in Berlin noch erfolgen kann, wenn es darum geht, dass die SPD sich den Argumenten für eine Faktoriesierung – also die Anrechnung der Schichtdienstzeiten auf  die potentielle Erhöhung der Lebensarbeitszeit anschließt. Über die weiteren Gespräche in Hessen werden wir in Kürze berichten.

Die Vorarbeit der örtlichen Kreisgruppen war und ist enorm, nun liegt es daran, diesen Ball von unserer GdP „Spitze“ aufzugreifen und „weiterzuspielen“.

WIR machen Dampf! Noch ist es nicht abschließend entschieden. GdP!

Hier noch die Auszüge aus dem Änderungsvorschlag zum Bundespolizeibeamtengesetz (§ 5) und die Anhebung der Altersgrenze im anstehenden Gesetzgebungsverfahrens: “Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes”
Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden. Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden. Für Polizeivollzugsbeamte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:

Geburtsjahr
Geburtsmonat
Anhebung um Monate Altersgrenze
1952 0 60
Januar 1 60+1
Februar 2 60+2
März 3 60+3
April 4 60+4
Mai 5 60+5
Juni bis Dezember 6 60+6
1953 7 60+7
1954 8 60+8
1955 9 60+9
1956 10 60+10
1957 11 60+11
1958 12 61
1959 14 61+2
1960 16 61+4
1961 18 61+6
1962 20 61+8
1963 22 61+10