Roland Voss: Private verklagen die Bundespolizei

Roland VossDas Hamburger Abendblatt schreibt, dass bereits 200 private Luftsicherheitskontrolleure die Bundespolizei verklagen.

Das könnte auch für den Flughafen Saarbrücken von Bedeutung werden. In Saarbrücken arbeiten Beschäftigte der Bundespolizei und private Fluggastkontrolleure nebeneinander, aber zu unterschiedlichen Löhnen.

Roland Voss: “Bald werden wir sehen, wie es weiter geht.”  Die GdP ist klar positioniert. “Wir erwarten, dass die Aufgabe der Luftsicherheitskontrolle ausschließlich von eigenen Kräften der Bundespolizei wahrgenommen werden soll.”

Nachfolgend der Bericht des Hamburger Abendblatt:

Sie kontrollieren Handtaschen und Koffer, suchen nach versteckten Waffen, um Terroranschläge zu verhindern: Gut 600 Luftsicherheits-Assistenten arbeiten auf dem Flughafen Fuhlsbüttel. Rund 90 Prozent von ihnen sind mittlerweile nicht mehr bei der Bundespolizei, sondern bei einem privaten Sicherheitsdienst beschäftigt. Mit offenbar deutlich schlechterem Gehalt: 200 Kontrolleure haben auf Festanstellung bei der Bundespolizei geklagt. Die erste Klage von Bernhard Sommerer (45) wurde gestern vor dem Landesarbeitsgericht in Barmbek verhandelt. Sie könnte zur Musterklage für seine Kollegen werden. Möglicherweise, so vermuten Juristen, dürfte der Ausgang dieses Verfahrens richtungsweisend für die Situation von mehr als 10 000 weiteren Mitarbeitern privater Sicherheitsfirmen auf deutschen Flughäfen sein.

In der vom Hamburger Arbeitsrechtler Holger Thieß formulierten ersten Klage wird der Bundespolizei ebenso wie dem privatem Sicherheitsdienst verdeckte Leiharbeit vorgeworfen. Sein Mandant habe im Vergleich zu den beim Staat angestellten Kollegen monatlich rund 500 Euro zu wenig bekommen. Zusammengerechnet kommt er auf eine Forderung von 25 000 Euro seit 2005.

Die Justiziarin der Bundespolizei, Britta Küdde, widersprach: “Wir können hier keine Leiharbeit erkennen.” Am 4. März soll das Verfahren nun fortgeführt werden.(at)

Auch seien die privaten Kontrolleure nicht direkt den Beamten unterstellt, sondern ihren Bereichsleitern. Dass es eine unterschiedliche Bezahlung gibt, bestätigte sie allerdings indirekt. Die Kontrollaufgaben an den Flughäfen seien vor einigen Jahren von den Ländern auf den Bund übergangenen. Und dabei seien eben Mitarbeiter mit übernommen worden, die nach altem Tarif bezahlt werden. Über die Jahre sei dieser Personalstamm dann durch private Firmen ersetzt worden.

Am 4. März soll das Verfahren nun fortgeführt werden, möglicherweise gibt es dann bereits ein Urteil, kündigte der Vorsitzende Richter Dr. Henning Goetze an und ließ durchblicken, dass die Klage des Hamburger Fluggast-Kontrolleurs auch über rein juristische Fragen hinausgehen könnte. Goetze: „Hintergrund dieses Verfahrens ist natürlich die Frage, wie weit der Staat Aufgaben privatisieren kann.“